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Flucht- und Rettungswege Planung Essen
Sachverständige und Fachplaner für Brandschutz

Präzision in
Essen
ab 99 €

Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungs(wege)pläne, Bestuhlungspläne und Zimmerpläne für alle Essener Stadtteile gemäß ASR A2.3 bzw. nach DIN ISO 23601.

Ihr Fachpartner für Essen & das Ruhrgebiet

Die stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe bietet spezialisierte Brandschutzplanung direkt im Herzen von Essen. Von Borbeck über Rüttenscheid bis hin nach Werden sorgen wir für rechtssichere Orientierung in Ihrem Gebäude.

Ob in modernen Bürokomplexen im Universitätsviertel oder industriellen Anlagen im Essener Hafen – wir kennen die lokalen Brandschutz-Anforderungen genau und erstellen Flucht- und Rettungspläne, die jeder behördlichen Prüfung standhalten.

„Sicherheit im gesamten Stadtgebiet: Wir sind schnell vor Ort für Begehungen in Steele, Altenessen und Frohnhausen.“

Essen-Mitte

Schnelle Abwicklung für Handel & Verwaltung.

Rüttenscheid

Spezialpläne für Gastronomie & Gewerbe.

Borbeck

Rechtssicherheit für Industrie & Logistik.

Bredeney

Expertise für anspruchsvolle Immobilien.

Unser Leistungsangebot

Flucht- & Rettungspläne

Erstellung gemäß ASR A2.3 und nach DIN ISO 23601. Individuell angepasst an Ihre Gebäudearchitektur.

Bestuhlungspläne

Gemäß der Bauvorlagenverordnungen der Länder.

Zimmerpläne

Spezielle Pläne für Hotels, Pensionen und Monteurherbergen mit mehr als zwölf Gastbetten – Pflicht für jedes Gästezimmer.

EVAKUIERUNGSPLÄNE

Spezialisierte Evakuierungsplanung für Krankenhäuser und Pflegeheime nach Richtlinie VdS 2200.

WIR ARBEITEN ZU 100 % CLOUDBASIERT

Mit unserer hochsicheren, SHA-2-verschlüsselten Cloud behalten Sie den aktuellen Status Ihrer Aufträge stets im Blick. Ihre Daten werden ausschließlich auf deutschen Servern gespeichert und erfüllen alle datenschutzrechtlichen Anforderungen gem. der DSGVO/dem BDSG.

Unsere Cloud wurde von verschiedenen Datenschutzbeauftragten unserer Kunden (Kommune, Land und Bund) geprüft, um maximale Sicherheit zu gewährleisten.

SAFECLOUDX

Die rechtssichere Plattform für den Erfolg Ihrer Projekte.

Zum Kundenportal

Sicherheitsstandard

SHA-2 Verschlüsselung

  • Serverstandort Deutschland
  • 100% DSGVO & BDSG konform
  • Geprüft von öffentlicher Hand
  • Echtzeit-Projektfortschritt

Ihre Vorteile: Sicherheit ohne Kompromisse

Garantierte Rechts-Konformität

Wir arbeiten ausschließlich nach den aktuellen Arbeitsstättenregeln (ASR) sowie den nationalen und europäischen Normen (DIN ISO/DIN EN ISO).

Schnelle Bearbeitungszeit

Keine wochenlangen Wartezeiten. Ihre Pläne erhalten Sie zeitnah in höchster Qualität. Auf Anfrage und gegen Aufschlag auch im 24-Stunden-Service.

Full-Service & Montage

Von der Begehung bis zur fachgerechten Montage – auf Wunsch alles aus einer Hand für Ihr Objekt.

In 20+ Designs & verschiedenen Rahmen erhältlich

Sie erhalten unsere Pläne in 20 verschiedenen Designs bzw. Rahmen, sodass sich unsere neuen Pläne gestalterisch 1:1 in Ihre vorhandenen Aushänge integrieren lassen.

Auf Wunsch passen wir unsere Layouts auch an Ihre Vorgaben an. Die Pläne müssen in einem Unternehmen, Gebäude, Betrieb oder Objekt einheitlich gestaltet sein.

Natürlich auch digital: Ob als PDF-Datei oder für verschiedene CAD-Systeme wie ARCHICAD, Autodesk AutoCAD, Autodesk Revit, TENADO PROTECT, Vectorworks, ...

Flucht- und Rettungsplan ausgehängt in einem Hotel-Flur.

Wichtige Regeln und Vorschriften zum Download

Informieren Sie sich über die aktuellen gesetzlichen Grundlagen:

Aktuelle Presseberichte und Veröffentlichungen

Unser Expertenwissen in der Fachpresse gefragt.

Datum Titel & Beschreibung Quelle
24.04.2016 „Evakuierung: Im Ernstfall geht es um Minuten“Analyse zur Bedeutung klarer Evakuierungsstrategien. sicherheitsmelder.de, Richard Boorberg Verlag
2016 „Evakuierungsplanung ist die Pflicht des Unternehmers“Rechtliche Verantwortlichkeiten des Unternehmers. BS BRANDSCHUTZ, Bauverlag BV GmbH
2016 „Sicherheitszeichen, Gefahrenabwehrpläne...“Ausführlicher Artikel zu korrekten Sicherheitskennzeichnungen. bauplaner (Deutsches Ingenieurblatt)
2016 „Gefahrenabwehr Flucht- und Rettungspläne“Tipps zur rechtssicheren Ausgestaltung von Rettungsplänen. Haus & Grund Magazin (Ruhr) 6/2016
2016 „Überblick zu Flucht- und Rettungsplänen“Eingehender Fachartikel über die aktuellen Anforderungen. HLH, Bd. 67, Nr. 07 – 08, Springer-VDI-Verlag
14.09.2015 „Brandschutz für Flüchtlingsheime“Evakuierungsplanung in besonderen Unterbringungseinrichtungen. sicherheitsmelder.de, Richard Boorberg Verlag
06.09.2015 „Gewusst wie – rechtssicher gestalten“Leitfaden zur Vermeidung von Fehlern bei der Gestaltung. sicherheitsmelder.de, Richard Boorberg Verlag
2015 „Sicherheitszeichen & Gefahrenabwehrpläne“Überblick über notwendige Sicherheitszeichen. Brandschutz 2/2015, Bauverlag BV GmbH

Zufriedene Kunden sind gute Empfehlungen

"Schnelle, professionelle Abwicklung. Endlich Rechtssicherheit, ohne wochenlange Einarbeitung in die Normen. Sehr empfehlenswert!"

– A. G.

Beauftragte für Arbeitssicherheit, KENS GmbH

"Unsere Flucht- und Rettungspläne wurden schnell, normgerecht und übersichtlich umgesetzt – von der Bestandsaufnahme bis zur digitalen Übergabe lief alles professionell und transparent."

– C. B.

Geschäftsführer, HWC Dienstleistungen UG

„Good job, thanks!“

– V. B.

Partner, Crane, Poole & SCHMIDT LLP

Online-Preiskalkulator

Erhalten Sie online einen unverbindlichen Schätzpreis für Ihr Flucht- und Rettungspläne-Projekt in Echtzeit.

Kostenschätzung
Netto Gesamtbetrag0,00
zzgl. 19% MwSt0,00
Brutto Endpreis
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Diese Kalkulation basiert auf Ihren Angaben. Ein verbindliches Angebot erfolgt nach Prüfung der Bestandsunterlagen.

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Häufige Fragen (FAQ)

1. Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan gesetzlich vorgeschrieben?

Nach § 4 Abs. 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3 ist ein Plan erforderlich, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

2. Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Die Erstellung hat fachkundig durch Fachplaner für Brandschutz oder qualifizierte Ingenieure zu erfolgen.

3. Welche Normen sind einschlägig?

Einschlägig sind hier die ASR A2.3 und die DIN ISO 23601 sowie DIN EN ISO 7010.

4. Wie oft müssen die Pläne geprüft werden?

Die Pläne müssen stets aktuell sein. Eine Prüfung alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person ist praxisüblich.

5. Wo müssen die Pläne im Gebäude aufgehängt werden?

An gut sichtbaren Stellen wie Haupteingängen, Flurkreuzungen und vor Aufzügen auf Augenhöhe (ca. 1,60 m).

6. In welcher Sprache müssen die Pläne verfasst sein?

In Deutschland in Deutsch. In Hotels oder internationalen Objekten sind mehrsprachige Pläne empfohlen.

7. Was ist der Unterschied zum Feuerwehrplan?

Der Fluchtplan dient der Selbstrettung von Laien. Der Feuerwehrplan (DIN 14095) dient der Feuerwehr zum Löscheinsatz.

8. Welche Mindestgröße muss ein Plan haben?

Standard für Flucht- und Rettungspläne ist DIN A3. Zimmerpläne für Hotels können kleiner sein (DIN A4).

9. Warum müssen Pläne 'lagesichtig' sein?

Damit die Orientierung intuitiv erfolgt: Was im Plan links ist, muss auch im Gebäude links vom Betrachter sein.

10. Welche Konsequenzen drohen bei fehlenden Plänen?

Bußgelder der Berufsgenossenschaft, Haftung im Schadensfall und Verlust des Versicherungsschutzes.

Kontakt

0800 0080112
Hafenstraße 280, Bauteil N,
45356 Essen

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